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Aktuelles
Öffnungzeiten
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Herzlich Willkommen!

in der Hausärztlichen Gemeinschaftspraxis Lüssum

Schwaneweder Straße 62

28779 Bremen

Telefon 0421 / 601232

Fax 0421 / 6039592

Bitte melden Sie Sich vor jedem Praxisbesuch telefonisch an,

damit wir die Wartezeiten möglichst gering halten können.

Bei akuten Erkrankungen erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Termin in unserer Akutsprechstunde. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass in diesem Fall keine Arztwahl besteht und nur der akute Anlass besprochen werden kann.

Zum Schutz gefährdeter Personen untersuchen wir Sie bei Infektsymptomen, wie Husten, Schnupfen oder Fieber, in unserer separaten Infektsprechstunde.

Bitte weisen Sie uns darauf hin und tragen Sie bei Infektsymptomen bitte eine FFP 2-Maske.

Praxisöffnungszeiten

vormittags:

nachmittags:

Mo - Fr:

Mo, Di, Do: 

Fr (für Notfälle):

07:30 - 12:00

14:30 - 18:00

14:30 - 16:00

(und nach Vereinbarung)

 

Infektsprechstunde:  Mo - Fr:  11:30 - 12:00

(nur nach vorheriger Terminvereinbarung

mit FFP2-Maske)

Blutentnahmen:  Mo - Fr:  7:30 - 10:00

(nach Terminvereinbarung)

Telefonische Erreichbarkeit

vormittags:

nachmittags:

Mo - Fr:

Mo, Di, Do: 

Fr (für Notfälle):

08:00 - 11:30

15:00 - 18:00

14:30 - 16:00

Praxisschließzeiten

  • 25.10.2024 nur nachmittags (Fortbildung)

  • 06.11.2024 ganztägig (Fortbildung)

  • 23.12.2024 - 03.01.2025 (Urlaub)

  • 14.04.2025 - 17.04.2025 (Urlaub)

  • 13.10.2025 - 17.10.2025 (Urlaub)

Außerhalb der Öffnungszeiten wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an den:

Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Telefon: 116 117 (rund um die Uhr erreichbar)

Notdienstpraxis im Klinikum Bremen-Nord

Eingang Notaufnahme (Rückseite)

Hammersbecker Straße 228, 28755 Bremen

geöffnet:   Mo, Di, Do, Fr:   19:00 - 23:00

Mi:   17:00 - 23:00

Sa, So, Feiertag:   08:00 - 23:00

Im NOTFALL wählen Sie bitte 112 !
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Aktuelles

28.11.2023

Das E-Rezept kommt!

Ab dem 1. Januar 2024 werden Kassenrezepte für Medikamente nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch an die Apotheke übermittelt. Bereits jetzt können Sie diese neue Möglichkeit testen.
Rezepte für Verbandsmittel, Hilfsmittel und Privatrezepte ändern sich nicht.


Wie kann ich das E-Rezept einlösen?
Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:

  1. Die einfachste Möglichkeit: Legen Sie einfach Ihre Krankenversichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor. Die Apotheke kann Ihr E-Rezept dann abrufen und einlösen. 

  2. Alternativ können Sie das E-Rezept mit einem QR-Code einlösen, der in der Praxis ausgedruckt oder auf Ihr Smartphone geschickt werden kann.

  3. Außerdem könne Sie mit der E-Rezept-App Ihre elektronischen Verordnungen auf dem Smartphone empfangen, verwalten und in Apotheken (auch online) einlösen. Für die Nutzung der App benötigen Sie eine Registrierung über Ihre Krankenkasse.

Wie erfahre ich, wann ein E-Rezept zur Einlösung bereitliegt?
Wenn Sie möchten, informieren wir Sie per SMS, sobald wir Ihr

E-Rezept ausgestellt haben. Wir benötigen dafür Ihre aktuelle Handynummer. (Diese Funktion steht aktuell nicht zur Verfügung!)
Ansonsten gilt auch für E-Rezepte, dass sie in der Regel spätestens zwei Werktage nach der Bestellung bereitliegen.


Was ändert sich bei der Rezeptbestellung? 
E-Rezepte können zukünftig erst bestellt werden, nachdem Ihre Krankenversichertenkarte (eGK) im laufenden Quartal bei uns in der Praxis eingelesen wurde.

Dafür entfällt nach der Bestellung die Abholung der Rezepte in der Praxis. Wenn ein Rezept bereitliegt, gehen Sie zur Einlösung einfach direkt in die Apotheke.


Die Bestellung erfolgt weiterhin auf den gewohnten Wegen:

Über das Bestellformular auf unserer Internetseite, den Anrufbeantworter oder den Bestellbriefkasten in der Praxis.

Weitere Informationen: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

26.09.2023

Start der Grippe- und Covid-Auffrischimpfungen

Die Impfungen gegen Grippe und die aktuelle Covidvariante (Omi­kron XBB.1.5) haben begonnen. Beide Impfungen werden für Personen über 60 Jahre oder mit chronischen Erkrankungen empfohlen und können auch zeitgleich geimpft werden. Die Covidimpfung wird frühestens 12 Monate einer durchgemachten Covidinfektion empfohlen. Auch eine Grundimmunisierung für noch nicht geimpfte Personen ist mit dem neuen Impfstoff möglich. Wir verwenden den Impfstoff von Biontech.

Weitere Informationen zur Covidimpfung finden sie -->hier.

Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin.

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