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Aktuelles

28.11.2023

Das E-Rezept kommt!

Ab dem 1. Januar 2024 werden Kassenrezepte für Medikamente nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch an die Apotheke übermittelt. Bereits jetzt können Sie diese neue Möglichkeit testen.
Rezepte für Verbandsmittel, Hilfsmittel und Privatrezepte ändern sich nicht.


Wie kann ich das E-Rezept einlösen?
Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:

  1. Die einfachste Möglichkeit: Legen Sie einfach Ihre Krankenversichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor. Die Apotheke kann Ihr E-Rezept dann abrufen und einlösen. 

  2. Alternativ können Sie das E-Rezept mit einem QR-Code einlösen, der in der Praxis ausgedruckt oder auf Ihr Smartphone geschickt werden kann.

  3. Außerdem könne Sie mit der E-Rezept-App Ihre elektronischen Verordnungen auf dem Smartphone empfangen, verwalten und in Apotheken (auch online) einlösen. Für die Nutzung der App benötigen Sie eine Registrierung über Ihre Krankenkasse.

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Wie erfahre ich, wann ein E-Rezept zur Einlösung bereitliegt?
Wenn Sie möchten, informieren wir Sie per SMS, sobald wir Ihr

E-Rezept ausgestellt haben. Wir benötigen dafür Ihre aktuelle Handynummer.
Ansonsten gilt auch für E-Rezepte, dass sie in der Regel spätestens zwei Werktage nach der Bestellung bereitliegen.


Was ändert sich bei der Rezeptbestellung? 
E-Rezepte können zukünftig erst bestellt werden, nachdem Ihre Krankenversichertenkarte (eGK) im laufenden Quartal bei uns in der Praxis eingelesen wurde.

Dafür entfällt nach der Bestellung die Abholung der Rezepte in der Praxis. Wenn ein Rezept bereitliegt, gehen Sie zur Einlösung einfach direkt in die Apotheke.


Die Bestellung erfolgt weiterhin auf den gewohnten Wegen:

Über das Bestellformular auf unserer Internetseite, den Anrufbeantworter oder den Bestellbriefkasten in der Praxis.

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Weitere Informationen: www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de

26.09.2023

Start der Grippe- und Covid-Auffrischimpfungen

Die Impfungen gegen Grippe und die aktuelle Covidvariante (Omi­kron XBB.1.5) haben begonnen. Beide Impfungen werden für Personen über 60 Jahre oder mit chronischen Erkrankungen empfohlen und können auch zeitgleich geimpft werden. Die Covidimpfung wird frühestens 12 Monate einer durchgemachten Covidinfektion empfohlen. Auch eine Grundimmunisierung für noch nicht geimpfte Personen ist mit dem neuen Impfstoff möglich. Wir verwenden den Impfstoff von Biontech.

Weitere Informationen zur Covidimpfung finden sie -->hier.

Bitte vereinbaren Sie einen Impftermin.

07.06.2023

Aufnahmestopp für Neupatientinnen und -patienten

Damit wir die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten weiterhin in der gewohnten Qualität sicherstellen können, können wir zurzeit leider keine neuen Patientinnen und Patienten aufnehmen.

03.05.2023

Wir sind Hospitationspraxis der Universität Oldenburg

und werden von Zeit zu Zeit Medizinstudierende aus Oldenburg in der allgemeinmedizinischen Versorgung ausbilden.

10.04.2023

Ende der gesetzlichen Maskenpflicht in Praxen

Zum Schutz besonders gefährdeter Personen empfehlen wir Ihnen aber auch weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in unserer Praxis. Wenn Sie unter Erkältungssymptomen oder Fieber leiden, bestehen wir weiterhin auf das Tragen einer FFP2-Maske.

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